Der Bundesrechnungshof stellte heute seinen Jahresbericht vor. U.a. ging es um Steuerbetrug, um 11 Mrd EUR die dank der Schwarzgeld-CDs für 2010-2016 eingenommen wurden. Es ging aber auch darum, dass die Finanzämter den Steuerhinterziehern eine Mrd EUR an Zinsen allein im Einkommenssteuerbereich erlassen haben. Grund sei, dass die Berechnung der geschuldeten Zinsen „sehr kompliziert, zeitaufwendig und fehleranfällig“ (sic) ist. Ach so. Was die Finanzämter selber dem Ottonormal zumuten, ist ja schon oftmals anspruchsvoll. Da wundert man sich, dass die gutbezahlten Profis gleich die Waffen strecken, wenn sie selber eine kompliziertere Aufgabe in ihrem Fachbereich zu lösen haben. Das gilt natürlich nicht für alle: Einige Finanzämter haben offenbar bereits eine eigene IT-Lösung zur Berechnung der Steuern geschaffen.

Aber lassen wir für einmal Zitate sprechen:
Der Bundesrechungshof informiert:
Hohe Einnahmeausfälle
Allein die von den Finanzämtern ausgewerteten Selbstanzeigen des Zeitraums von 2010 bis 2016 mit Bezug zur Schweiz führten zu Steuermehreinnahmenvon rund 6 Mrd. Euro. Im selben Zeitraum erzielten die Steuerfahndungsdienste der Länder Steuermehreinnahmen aus hinterzogener Einkommensteuer von annähernd 5 Mrd. Euro. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes betragen die Hinterziehungszinsen auf Einkommensteuer-Vorauszahlungen in der Regel 8 bis 10 % der insgesamt hinterzogenen Einkommensteuer sowie des Solidaritätszuschlags je Steuerfall. So dürften dem Fiskus seit dem Jahr 2010 allein im Bereich der Einkommensteuer Zinsen in Höhe von hochgerechnet 1 Mrd. Euro entgangen sein.
und weiter, was macht Seehofers Herrenstube BMF?
Das BMF hat angekündigt, die Empfehlung des Bundesrechnungshofes aufzugreifen und die Grundlagen für die Zinsberechnung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung eindeutig zu regeln. Die geforderte IT-Lösung hat das BMF ebenfalls als wünschenswert erachtet. Es hat jedoch darauf hingewiesen, dass deren Entwicklung aufwendig sei. Zu berücksichtigen sei auch, dass vorher noch zahlreiche andere IT-Verfahren fertiggestellt werden müssten, die hoch prioritär seien. Aus diesem Grund will das BMF zunächst abwarten, inwieweit die angekündigte Klarstellung die Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf Steuervorauszahlungen verbessert.
und was meinen die Prüfer dazu?
Der Bundesrechnungshof begrüßt die angekündigten Regelungen zur Berechnung der Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Vorauszahlungen. Er hält dies jedoch für nicht ausreichend. Ohne eine maschinelle Unterstützung der Zinsfestsetzung befürchtet er, dass die Finanzämter weiterhin Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Vorauszahlungen nicht oder falsch festsetzen werden. Die Folge wären weitere Einnahmeausfälle zugunsten der Steuerhinterzieher. Das BMF ist weiterhin aufgefordert, bei den Ländern auf eine schnellstmögliche IT-Unterstützung bei der Zinsfestsetzung hinzuwirken. Der Bundesrechnungshof ist sich bewusst, dass eine IT-Lösung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Während dieser Zeit sollten das BMF und die Länder eine IT-Übergangslösung in Erwägung ziehen. Dabei könnten die bereits von einigen Finanzämtern genutzten Programme zur Berechnung der Zinshöhe bundesweit eingesetzt werden.