Na, das läuft ja wie geschmiert: Um den notorisch klammen Staatsbeutel zu füllen, will die Koalition die Mieten für alle via Grundsteuer anheben und die Hundesteuer erhöhen.
Man habe sich auch auf die Vertiefung der Weser geeinigt und auf den Bau eines Offshore-Hafen OTB festgelegt, letzterer solle „nicht mehr als 180 Mio EUR“ kosten. Ein Pappenstiel, er findet aber offenbar in der Windkraft-Branche, für die der Port gebaut werden soll, so gar keine Fans, wenn man dem Weser-Kurier glauben darf. „Seit Kurzem gibt es keine private Firma mehr, die den OTB am Laufen halten möchte.“ Vielleicht reicht ja für den Bau auch einfach der Wille der Bauenden aus. Ist schliesslich ein schöner grosser Bauauftrag. Aber die Koalition will den Port unbedingt.
Ansonsten soll der Lehrermangel irgendwie reduziert und die Feuerwehr besser finanziert werden.
Zudem soll es mehr Polizisten geben und 2-3 neue Verfassungsschützer will sich das Land leisten, man hat sich schliesslich den Titel „Hochburg der Salafisten“ nicht umsonst sondern mit einem grossen Terroralarm erarbeitet. Zusammen mit den 10-11 neuen Mitarbeitern vom Bundesverfassungsschutz für Bremen wird das Schnüffelwesen also kräftig ausgebaut.
Weil es immer etwas undurchsichtig ist, wer für wen wo arbeitet, hier noch ein Gesetzesauszug zum Verfassungsschutz. Der Bund wie auch das Land Bremen dürfen die Verfassung im Lande Bremen schützen:
§ 5 Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden
(1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz sammeln Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und übermitteln sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist.(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des § 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, daß
- 1.
sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten,- 2.
sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken,- 3.
sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder- 4.
eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht.Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden.
(3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist.
Jetzt zur Frage des Tages:
Zaghaftes Angehen des Lehrermangels, höhere Mieten, Ausbau der Überwachung durch Polizei und Verfassungsschutz, Vertiefung der Weser und Bau eines Grossprojektes: Welche Parteien verhandeln die Koalition?